Unsere Kunden vertrauen auf die Arbeitsergebnisse unseres Labors. Um eine höchstmögliche Ergebnisqualität gewährleisten zu können, setzen wir ein von der DAkkS  geprüftes Qualitätsmanagementsystem ein:

  • wir lassen jährlich Ringversuche für die Prüfgebiete Thermische Analyse, FTIR-ATR, Farbechtheiten und Farbmessung, Stoffeigenschaften, Kontaktwinkelmessung sowie diverse Oberflächenprüfungen durchführen. Auf Anfrage können unsere Zertifikate eingesehen werden.
  • wir führen Qualitätsregelkarten, um unsere Prüfdaten und Prozesse auszuwerten und Veränderungen frühzeitig zu erkennen
  • wir validieren unsere Prüfmethoden und die dazugehörige Statistik
  • wir führen regelmäßige Audits in unserem Labor durch

Sie finden auf Ihrer Aufragsbestätigung eine Regelung zur Entscheidung von i.O und n.i.O-Ergebnissen? Hier können Sie sich über die Anwendung der Regel informieren:

Grundsätzlich erfolgt die Anwendung der Entscheidungsregel E1 ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit gem. unserer Anweisung AA 020. Die Konformitätsbestätigung beruht auf den Prüfergebnissen im Abgleich mit den Spezifikationsanforderungen ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit.

Das statistische Risiko einer daraus resultierenden Fehlentscheidung ist bekannt und bewertet.

Grenzwertige Ergebnisse werden nur auf expliziten, schriftlichen Kundenwunsch in einer Konformitätsbewertung berücksichtigt.

Die Verfahrensanweisung kann bei Rückfragen eingesehen und mit dem Fachbereichsleiter auf Ihren spezifischen Anwendungsfall hin festgelegt werden. Sofern abweichende Entscheidungsregeln (nicht die E1-Regel) verwendet werden, wird diese Im Prüfbericht gesondert vermerkt.